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Stichwörter: ErbrechtEnterbung
Mittwoch, 30. Januar 2008

Gerechter Ausgleich: Für Pflege gibt es nun auch höheres Erbe

Bisher konnten diesen Ausgleichsanspruch nur Kinder und Enkelkinder geltend machen, nicht einmal die Ehefrau, die sich vielleicht aufopferungsvoll jahrelang um den bettlägerigen Mann gekümmert hat. «Mutter hat sich abgerackert und nach dem Tod kommt der Sohn aus Australien und will nur kassieren - das wird es nicht mehr geben», meint Erbrechts-Spezialist Wolfgang Schwackenberg.

Die Erbrechtsreform passt dabei durchaus in die Überlegungen zur Reform der Pflegeversicherung. Auch mit ihr soll die häusliche Pflege gestärkt werden, auch durch eine Pflegezeit und mehr Pflegegeld. «Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht im Pflegeheim, sondern im eigenen Zuhause versorgt», steht im Gesetzentwurf des Justizministeriums. Dabei soll es nach dem Willen der Bundesregierung möglichst auch bleiben, damit es in Deutschland nicht zu einem Pflegenotstand kommt.

Der Gesetzentwurf zur Erbrechtsreform hat aber auch seine Grenzen. Freunde oder Nachbarn, die einen Menschen jahrelang betreut haben, gehen weiter leer aus. Der Deutsche Notarverein kritisiert genau diesen Punkt und meint, dass für alle, «die den Erblasser während längerer Zeit gepflegt haben», ein solcher Ausgleichsanspruch ins Gesetz geschrieben werden soll. Zypries verwies über ihre Sprecherin allerdings darauf, dass der Gepflegte natürlich auch per Testament seine Betreuer berücksichtigen kann.

Aber auch für Erblasser, die sich mit Enterbungsgedanken tragen, gibt es im Gesetz gewisse Neuigkeiten. Danach kann nun jeder enterbt werden, der zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt ist und es dem Erblasser deshalb nicht zumuten ist, ihn zu bedenken. Aber auch hier hat der Notarverein Bedenken: Was ist, wenn der Erblasser von einer Tat weiß, Ermittlungen laufen, er aber stirbt, bevor das Urteil abgeschlossen ist? Antwort nach dem gegenwärtigen Gesetzentwurf: Dann hat der kriminelle Erbe Glück gehabt.


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