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Mittwoch, 30. Januar 2008

Gerechter Ausgleich: Für Pflege gibt es nun auch höheres Erbe

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat eine Neuregelung des Erbrechts beschlossen. Allzu große Änderungen wird es nicht geben, da das Verfassungsgericht den Spielraum eingeengt hat. Immerhin: Für die Pflege von Angehörigen gibt es einen höheren Anteil vom Nachlass.


Wer einen Angehörigen pflegt, hat künftig Anspruch auf ein höheres Erbe. (Bild: dpa)

Das 100 Jahre alte Erbrecht wird auf den ersten Blick häufig als furchtbar ungerecht angesehen. Dass ein Kind zum Beispiel jahrelang mit den Eltern partout keinen Kontakt haben will und dennoch nach dem Tod von Mutter oder Vater per Gesetz am Erbe beteiligt wird, verstehen viele nicht. Als vor Monaten Pläne für eine Erbrechts-Reform bekannt wurden, wandten sich nicht wenige Bürger an das Bundesjustizministerium und plädierten für die Einführung eines Enterbungsgrunds wegen «groben Undanks».

An diesem Mittwoch (30.1.) hat das Bundeskabinett nun den Gesetzentwurf verabschiedet. Vielleicht wäre Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem Wunsch aus dem Volk nach ihrem persönlichen Rechtsempfinden sogar gefolgt. Nur: Sie konnte nicht. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2005 ihren gesetzgeberischen Spielraum stark eingeschränkt. Nach dem damaligen Urteil der Karlsruher Richter dürfen Eltern Kinder nur in Extremfällen völlig enterben und ihnen auch das sogenannte Pflichtteil entziehen - etwa dann, wenn der Nachwuchs ihnen nach dem Leben getrachtet hat.

Bei einem «normalen» familiären Konflikt bleibt es dagegen beim Erbe - auch zum Beispiel, wenn der Sohn dem Opa den Kontakt zum Enkelkind verwehrt. Der Erste Senat erklärte damals, dass das Pflichtteilsrecht Ausdruck einer grundsätzlich unauflösbaren Familiensolidarität sei.

So gesehen konnte die Reform nur eine punktuelle Änderung des Erbrechts sein, wie auch der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein, Andreas Frieser, sagt. Aber auch diese kleine Reform wird einen durchaus beachtlichen Fortschritt bringen - und auf einem anderen Feld ein Stück mehr Gerechtigkeit. Denn nach dem Entwurf werden künftig alle Angehörigen, die Verwandte vor deren Tod gepflegt haben, einen Anspruch auf Ausgleich ihrer Pflegeleistung haben. Aus der Erbmasse wird, sofern dies nicht schon vorher geschehen ist, erst einmal ihre Leistung honoriert. Erst dann wird das Erbe unter den Erben nach der gesetzlichen Erbquote verteilt.


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