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Donnerstag, 11. Oktober 2007

Frauen werden beim Erben oft benachteiligt

Während es bei verheirateten Paaren klare gesetzliche Erbregeln gibt, haben Ledige in Deutschland keine Erbansprüche, mahnt Jan Bittler von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) aus Angelbachtal (Baden-Württemberg). Notarielle Vereinbarungen seien daher unverzichtbar.

Probleme gibt es laut den Experten auch mit Eheverträgen. «Häufig wird den Frauen gleichzeitig ein Unterhaltsverzicht im Falle einer Scheidung untergejubelt», sagt Groll. Auch würden Frauen oft auf den sogenannten Versorgungsausgleich verzichten und verlören so ihre Rentenansprüche. «Wenn Gütertrennung vereinbart wurde, also ein Verzicht auf Zugewinnausgleich, verschlechtert das auch das gesetzliche Erbrecht.» Dann erbe die Frau nicht wie üblich die Hälfte des Nachlasses, sondern oft nur ein Viertel.


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