Suche:
Stichwörter:
Mittwoch, 7. November 2007

Frankiermaschine der Firma ist für Mitarbeiter tabu

Bonn (dpa/tmn) - Die Briefmarken für ihre private Post müssen Arbeitnehmer selbst bezahlen. Die eigenen Briefe einfach durch die Frankiermaschine des Unternehmens zu schicken, ist nicht erlaubt.

Bonn (dpa/tmn) - Die Briefmarken für ihre private Post müssen Arbeitnehmer selbst bezahlen. Die eigenen Briefe einfach durch die Frankiermaschine des Unternehmens zu schicken, ist nicht erlaubt.

Einem Mitarbeiter, der sich nicht daran hält, darf fristlos gekündigt werden, auch wenn der Schaden für die Firma überschaubar ist, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen (Az.: 16 Sa 1865/06). In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer nachweislich neun Mal Privatbriefe frankieren lassen. Der Schaden lag zwar unter fünf Euro. Dennoch erschien den Richtern die Kündigung gerechtfertigt, so der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn.

Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung sei in diesem Fall möglich - auch ein Diebstahl geringwertiger Sachen oder das Erschleichen von Leistungen berechtige den Arbeitgeber dazu. Denn dieser könne nicht darauf vertrauen, dass es sich um eine einmalige Tat handelt und dass weitere Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten ausgeschlossen sind.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]

Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.

Zum Erbrecht Ratgeber >>

Alle wichtigen Vorlagen und Musterverträge zum Thema Erben

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>