Stichwörter: Steuergeheimnis, Geheimhaltungspflicht,
Montag, 5. November 2007
Finanzamt darf die Arbeitsagentur über neben Arbeitslosengeld bezogene Einkünfte informieren
Dieser Argumentation ist der BFH - wie schon das FG - nicht gefolgt und hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das FA abgelehnt.
Quelle: Bundesfinanzhof
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