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Stichwörter: ErbschaftssteuerSchenkung
Donnerstag, 6. März 2008

Erbschaftsteuer-Reform: Hausbesitzer müssen schnell handeln

Nach der geplanten Reform stellt sich die Situation trotz höherer Freibeträge anders dar: Die 600 000 Euro Verkaufswert der Immobilie entsprechen künftig dem Steuerwert. Abzüglich des erhöhten Freibetrags von dann 400 000 Euro müssen 200 000 Euro versteuert werden, rechnet Groll vor. Bei 11 Prozent ergibt das eine Steuerlast von 22 000 Euro - also fast das Doppelte.

«Nachteile entstehen besonders bei den weiter entfernten Verwandten - also Geschwistern, Nichten und Neffen.» Zwar sollen auch für sie die Steuerfreibeträge leicht erhöht werden - auf dann 20 000 Euro pro Person. «Jeden Euro darüber hinaus müssen sie aber mit mindestens 30 Prozent versteuern», erklärt Bittler. Bislang werden für eine Immobilie im Wert von 600 000 Euro Steuern in Höhe von 22 Prozent fällig.

Trotz solcher Szenarien sollten sich alle, die etwas zu verschenken haben, ihren Schritt genau überlegen. «Ich rate dringend davon ab, allein aus steuerrechtlichen Gründen jetzt eine Immobilie zu übertragen», sagt Bittler. Denn das Vermögen werde häufig für die eigene Altersabsicherung benötigt.

Literatur: Klaus Michael Groll: Vererben mit Sinn und Verstand. Schriftenreihe des Deutschen Forums für Erbrecht, Band 1, ISBN 13: 978-3933320001, 10 Euro; Anton Steiner: Steuergünstig Schenken und Vererben. Schriftenreihe des Deutschen Forums für Erbrecht, Band 5, ISBN 13: 978-3933320032, 10 Euro


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