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Stichwörter: TestamentErbschaftssteuer
Mittwoch, 11. Juli 2007

Testamente von Zeit zu Zeit überprüfen

B. noch die Möglichkeit, die Steuerbelastung durch Erbausschlagung, die innerhalb von sechs Wochen nach dem Tod bzw. Bekanntgabe des Erbanfalls (Testamentseröffnung) günstig zu beeinflussen.

Schlägt die Ehefrau daher hier die Testamentserbschaft innerhalb dieser Frist aus, nimmt diese aber nach dem Gesetz an, so tritt nach dem Tode des Ehegatten die gesetzliche Erbfolge mit der Maßgabe ein, dass dieser von seiner Ehefrau zur Hälfte (= € 400.000,00) und seinen beiden Kindern zu je ein Viertel (= € 200.000,00) beerbt wird. In diesem Fall, so betont Passau, bliebe die Erbschaft für alle Beteiligten aufgrund der erbschaftsteuerlichen Freibeträge steuerfrei. Vor diesem Hintergrund mahnen dann auch beide Experten, insbesondere ältere Testamente von Zeit zu Zeit auf ihre tatsächlichen Folgen sowie die steuerlichen Auswirkungen zu überprüfen. Ist dies versäumt worden, sollte der Überlebende vor der Erbschaftsannahme schnellstmöglich noch um steuerlichen und rechtlichen Rat nachsuchen.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.,

 

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