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Stichwörter: SteuerbescheidEinspruch
Dienstag, 30. Oktober 2007

Einspruch gegen Steuerbescheid sorgfältig formulieren

Berlin (dpa/tmn) - Steuerzahler sollten einen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid mit großer Sorgfalt formulieren. Das erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.


Berlin (dpa/tmn) - Steuerzahler sollten einen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid mit großer Sorgfalt formulieren. Das erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.

Denn in dem Schreiben müssen alle Punkte aufgelistet sein, die offen gehalten werden sollen - andernfalls können später Nachteile entstehen. Wer aufgrund eines noch nicht entschiedenen Musterfalls seinen Steuerbescheid offen hält, konnte bislang zunächst nur diesen einen Punkt angeben und den Einspruch später auf weitere Punkte erweitern.

Vor Gericht sind derzeit etwa Grundsatzentscheidungen zur Pendlerpauschale und zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten anhängig. Der steigenden Zahl von Einsprüchen durch Steuerzahler begegnet der Fiskus laut NVL derzeit aber immer häufiger mit sogenannten Teileinspruchsentscheidungen. Sie führen den Angaben nach dazu, dass eine nachträgliche Erweiterung des Einspruchs nicht mehr möglich ist.

Wer also seine Chance wahren will, von einer für Steuerzahler positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs zu profitieren, muss all diese Punkte von Anfang an benennen. Andernfalls schließe die Teileinspruchsentscheidung des Finanzamts das Verfahren ab.

Vorlagen für den Einspruch gegen den Steuerbescheid finden Sie hier >>


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