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Montag, 21. Januar 2008

Brisante Börsen: Illegale Downloads jetzt strenger verfolgt

Wer erwischt wurde, muss laut Jaeger in der Regel zivilrechtliche Ansprüchen fürchten - sprich: Geldforderungen, die hoch ausfallen können. «Da werden regelmäßig Strafen von mehreren Tausend Euro fällig.» Darin sind neben den Schadensersatzforderungen der Musik- oder Filmlabels immer auch hohe Anwaltskosten enthalten.

Eltern reden ihren im Netz surfenden Kindern besser ins Gewissen. Sonst greift laut Rohleder womöglich irgendwann das Baustellen-Motto: «Eltern haften für ihre Kinder.» Das gilt umso mehr, wenn der Sprössling die heruntergeladenen Dateien auch noch auf dem Schulhof verkauft. «Denn das ist gewerbsmäßiger Handel.»

Keine bösen Folgen drohen dagegen weiterhin, wenn eine gekaufte CD oder DVD für ein paar Freunde gebrannt wird, ohne dass dabei Geld im Spiel ist. Der Silberling darf nur keinen Kopierschutz haben. In Ordnung ist es aber, wenn die Tochter eine gebrannte CD, die ihr die beste geschenkt hat, für eine weitere Freundin kopiert.


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