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Stichwörter: VerkehrsunfallWildschaden
Donnerstag, 1. November 2007

Blechschaden durch Tiere - Versicherung zahlt nicht immer

Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Wenn ein Reh auf der Landstraße ins Auto läuft, muss die Teilkasko-Versicherung den möglichen Schaden in der Regel regulieren. Auf einen Schaden durch einen Unfall mit einem streunenden Hund oder einer Katze trifft diese Regel aber nicht zu.


Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Wenn ein Reh auf der Landstraße ins Auto läuft, muss die Teilkasko-Versicherung den möglichen Schaden in der Regel regulieren. Auf einen Schaden durch einen Unfall mit einem streunenden Hund oder einer Katze trifft diese Regel aber nicht zu.

Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Denn die Standard-Kfz-Versicherung zahlt nur für Schäden durch Haarwild - also durch Rehe, Feldhasen oder Wildschweine. Schäden durch andere Tiere lassen sich nur gegen Aufpreis versichern.


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