Betriebsgüter werden ab 2008 langsamer abgeschrieben
Berlin (dpa/tmn) - Wenn das Weihnachtsgeschäft in diesem Jahr brummt und Käufer mit dicken Einkaufstüten nach Hause streben, sind darin nicht immer Geschenke für die Lieben daheim.

Das rechnet sich - wer Betriebsausgaben noch in diesem Jahr tätigt, kann sie in der Regel schneller abschreiben. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)
Berlin (dpa/tmn) - Wenn das Weihnachtsgeschäft in diesem Jahr brummt und Käufer mit dicken Einkaufstüten nach Hause streben, sind darin nicht immer Geschenke für die Lieben daheim.
Der Gesetzgeber hat im Zuge der Unternehmens-Steuerreform die Abschreibungsregeln für Unternehmen geändert. Betroffen davon sind auch Selbstständige wie Handwerker, kleine Gewerbetreibende und Freiberufler. Für sie alle ist es sinnvoll, beim Einkauf für den Betrieb noch 2007 zuzugreifen. Denn von 2008 an müssen die Anschaffungen über zum Teil deutlich längere Zeiträume abgeschrieben werden.
Hintergrund ist, dass das Wahlrecht zwischen degressiver und linearer Abschreibung entfällt. Die degressive Abschreibung wird abgeschafft - und das, obwohl sie nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler in Berlin dem normalen «Werteverzehr» eher entspricht: «Ein Dienstwagen verliert in den ersten Jahren nun einmal mehr Wert als später», sagt Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel.
Die Bundessteuerberaterkammer in Berlin erklärt, wie die neue Abschreibung funktioniert: Wer etwa einen Konferenztisch noch in diesem Jahr anschafft, kann in den Folgejahren 23 Prozent des Wertes pro Jahr abschreiben. Von 2008 an können von den Ausgaben nur noch acht Prozent pro Jahr abgesetzt werden, und zwar verteilt auf 13 Jahre, denn das ist die festgelegte Nutzungsdauer für Büromöbel.
Neue Regeln gelten auch für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter. Sie können nur noch bis zu einem Wert von 150 Euro sofort und voll abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen bis zu einem Wert von 1000 Euro werden zusammengerechnet - die Gesamtsumme wird dann nach neuer Regelung über fünf Jahre abgeschrieben. So kann ein Laptop für 900 Euro, gekauft in diesem Jahr, noch binnen drei Jahren abgeschrieben werden - denn der Gesetzgeber sieht derzeit einen Zeitraum von drei Jahren für das Abschreiben eines neuen Geräts vor. Ab 2008 sind es als Teil des Sammelpostens dann fünf Jahre.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]
Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]
In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.




