Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 20. Dezember 2007

Beratung und Förderung - Woher Gründer Geld bekommen können

Sie sind nur auf dem Umweg über einen Antrag bei der Hausbank zu bekommen. Über die genauen Abläufe sollten Gründer sich aber vorab bei der KfW informieren. Das Institut bietet zusammen mit den Industrie- und Handels- sowie den Handwerkskammern Beratungssprechtage in rund 50 Städten an.

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, bekommt bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg Unterstützung. Die Förderung wird in zwei Phasen gewährt: «Empfänger von Arbeitslosengeld I bekommen ihr Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich», erläutert Uwe Kreil, Referent für Starthilfe und Unternehmensförderung bei der IHK Leipzig. Darauf haben sie einen Rechtsanspruch. Der sogenannte Gründerzuschuss wird neun Monat gezahlt.

Nach einem neuen Antrag kann die Förderung sechs weitere Monate lang gezahlt werden, dann beläuft sie sich allerdings nur noch auf die 300 Euro. Hartz-IV-Empfänger, die sich auf eigene Füße stellen wollen, erhalten ein Einstiegsgeld: Sie bekommen mehrere Monate lang zusätzlich zu ihren Bezügen 50 Prozent dieser Summe. Voraussetzung ist Kreil zufolge hier eine IHK-Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Firmenkonzepts.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]

Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.

Zum Erbrecht Ratgeber >>

Alle wichtigen Vorlagen und Musterverträge zum Thema Erben

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>