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Stichwörter: SteuererklärungWerbungskosten
Donnerstag, 27. März 2008

Belege sammeln - Werbungskosten richtig absetzen

INFO: Einspruch kann sich lohnen

Für mehrere Werbungskosten-Positionen laufen derzeit Gerichtsverfahren. Es lohnt sich oft, die betreffenden Kosten dennoch in das Formular einzutragen und dann später Einspruch einzulegen, wie Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine erklärt: «Nur so wahrt man seine Ansprüche, falls die Gerichte im Sinne der Steuerzahler entscheiden.»

Im Fall der Pendlerspauschale können Arbeitnehmer sogar die sogenannte Aussetzung der Vollstreckung beantragen. Das führt dazu, dass ihnen die Kosten nach alter Regelung angerechnet werden. Es besteht dann allerdings das Risiko, dass man später das Geld mit Zinsen zurückzahlen muss, wenn das Gericht die Regelung bestätigt.


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