Stichwörter: Gratisangebot, Internetbetrug,
Dienstag, 20. November 2007
Bei Gratis-Angeboten im Netz stutzig werden
Tätig müssen Verbraucher spätestens, wenn der Anbieter einen Mahnbescheid schickt. «Dann sollte man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.» Im Zweifel empfiehlt sie die Beratung durch einen Rechtsexperten, der einschätzen kann, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Erbrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare. [mehr...]
Häufig befassen sich Singles wenig oder gar nicht mit dem Erbrecht. [mehr...]
In unserem Erbrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Erbrecht.




