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Stichwörter: Abgeltungssteuer
Donnerstag, 3. Januar 2008

Abgeltungssteuer kommt 2009 - Anlagestrategie jetzt anpassen

«Trotzdem: Ich sollte jetzt mein Depot durchleuchten. Wenn ich ohnehin umstrukturieren wollte oder zum Beispiel der Ansicht bin, ich sollte breiter streuen, sollte ich das jetzt angehen», sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Am besten werde 2008 eine langfristige Positionierung vorgenommen. Denn nicht nur für Aktien ergeben sich Änderungen.

Der 1. Januar 2009 gilt auch für Fondsanteile und Bank- oder Fondssparpläne als Stichtag - Erträge, die vorher anfallen, werden nach altem Recht besteuert. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Kaufs auch einzelner Anteile, erläutert der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) in Frankfurt. Nur wer vor dem Stichtag kauft und bei Beachtung der Spekulationsfrist gewinnbringend verkauft, muss die Gewinne also wie bislang nicht versteuern. «Der Trick ist also, für alle Käufe von 2009 an ein neues Depot zu eröffnen, einen neuen Sparplan bei einer anderen Bank zu eröffnen - dann bleiben die alten Anteile immer nach der alten Regel besteuert», sagt Nauhauser.

Bei privaten Rentenversicherungen und Betriebsrenten gibt es keine Änderungen. «Versicherungen sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen», sagt Peter Lischke. Bei ihnen werden nicht die Ein-, sondern die Auszahlungen besteuert, und zwar zum persönlichen Steuersatz. Für Immobilien gilt: Steuerpflichtig ist der Gewinn aus dem Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie, wenn sie nicht länger als zehn Jahre im Besitz war. Besteuert wird zum individuellen Steuersatz. Wer eine Immobilie erst nach mehr als zehn Jahren mit Gewinn verkauft, zahlt auf diesen keine Steuern.

Literatur: Ingeborg Haas, «Die neue Abgeltungssteuer - Steuern optimieren durch Vermögensumschichtung.» Haufe Verlag, ISBN 978-3-448-08750-5, 39,80 Euro.


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