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Stichwörter: Abgeltungssteuer
Donnerstag, 3. Januar 2008

Abgeltungssteuer kommt 2009 - Anlagestrategie jetzt anpassen

Berlin (dpa/tmn) - Für Anleger wird es das wichtigste Thema dieses Jahres: Von Beginn 2009 an erhebt der Fiskus auf Kurs- und Veräußerungsgewinne von Wertpapieren eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent - dann hilft den meisten auch der Sparerfreibetrag wenig.


Ein Viertel vom Gewinn ist weg - von 2009 an zieht der Fiskus Sparern von allen Gewinnen aus Wertpapieren 25 Prozent ab. (Bild: dpa/tmn)

Der Check für die Vermögensanlage ist daher der wichtigste Vorsatz, den Sparer 2008 in die Tat umsetzen sollten. Kern der Neuerung ist, dass künftig alle Kapitalgewinne vom 1. Januar 2009 an mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent besteuert werden, erläutert das Bundesfinanzministerium in Berlin. Vor allem Besitzer einzelner Aktien und Fondsanteile sind von den Neuerungen betroffen. Änderungen ergeben sich aber auch für Zinsen aus Fest- und Termingeldanlagen, Anleihen oder Sparverträgen.

Denn für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Gewinne aus Veräußerungen wird künftig nicht mehr der persönliche Steuersatz zugrunde gelegt, der mit dem Einkommen steigt. Zudem wird das bislang geltende Halbeinkünfteverfahren zum Stichtag 1. Januar 2009 abgeschafft. Wo bislang noch die Hälfte der Gewinne besteuert wird, muss künftig der gesamte Gewinn angesetzt werden.

Dass Anleger möglichst bald in diesem Jahr tätig werden sollten, ist auf den Wegfall der sogenannten Spekulationsfrist zurückzuführen: Bislang sind alle Kurs- und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen steuerfrei, wenn die Papiere länger als zwölf Monate gehalten werden. Diese Regelung gilt für Käufe vom 1. Januar an nicht mehr. Auf alle Gewinne, die den Sparerpauschbetrag überschreiten - er beträgt 801 Euro für Ledige und das Doppelte für gemeinsam veranlagte Ehepaare - fällt dann die neue Steuer an.

«Das betrifft sehr viele. Wer zum Beispiel Aktien im Wert von 3000 Euro hat und in guten Zeiten 30 Prozent Gewinn erzielt, kommt über den Freibetrag locker drüber», erläutert Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband. Wertpapiere, die bis Ende 2008 erworben werden, genießen allerdings «Bestandsschutz»: Wird die einjährige Spekulationsfrist eingehalten, sind Gewinne aus Aktienverkäufen also auch steuerfrei, wenn sie in 2009 oder 2010 anfallen - wichtig ist, dass sie vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden.


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