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Transport von gefährlichen Gütern


Tatbestand
Punkte

Bußgeld

Fahrverbot
             
  Gefährliche Güter
               
 
Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht
    75 €    

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Düsseldorf (dpa) - Für Autokorsos nach Fußballspielen und Fan-Fähnchen am Auto gibt es keine Regeln

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Stichwörter: Straßenverkehrsordnung

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