Transport von gefährlichen Gütern
Tatbestand |
Punkte | Bußgeld |
Fahrverbot | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gefährliche Güter | |||||||
Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht |
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75 € |
Weitere Verkehrsverstöße
- Abbiegen
- Abstand bei 80 bis 130 km/h
- Abstand bei über 130 km/h
- Alkohol ab 0,3 Promille
- Alkohol ab 0,5 Promille
- Alkohol ab 1,1 Promille
- Fahrerflucht
- Fahrzeugmängel
- Fußgänger-Überwege
- Gefährliche Güter
- Geschwindigkeit
- Geschwindigkeitsübertretung, außerorts
- Geschwindigkeitsübertretung, innerorts
- Grünpfeil
- Halten und Parken
- Handy-Verordnung
- Kinder-Sicherung
- Kreisverkehr
- Kurzzeit-Kennzeichen
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Rote Ampel
- Sonntagsfahrverbot für LKW
- Überholverbot
- Vorfahrt, Stoppschild, Bahnübergänge
- Wenden
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