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Bußgeld für Fahren unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille


Tatbestand
Punkte

Bußgeld

Fahrverbot
             
  Alkohol ab 1,1 Promille
               
 
Ohne Fahrunsicherheit, ohne Unfall*
        Entzug der Fahrerlaubnis
               
  Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit / Verursachung eines Unfalls*         Entzug der Fahrerlaubnis
               
 
*Geldstrafe oder Freiheitsstrafe:

Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug

Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten: 250 Euro Bußgeld und 2 Punkte.

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