Arbeitsrecht Ratgeber
Direktionsrecht / Weisungsrecht
Unter dem Direktionsrecht versteht man das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer hinsichtlich seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit Weisungen zu erteilen, wann, wie und wo die Leistung zu erfolgen hat.
Eingegrenzt wird dieses Weisungsrecht durch die im Arbeitsvertrag vereinbarten Rahmenbedingungen, sowie durch das Gesetz, anzuwendende Tarifverträge oder auch durch Betriebsvereinbarungen.
Die Ausübung des Direktionsrecht liegt im Ermessen des Arbeitgebers, unterliegt aber der Kontrolle durch die Gerichte.
Direktionsrecht: Lebenssituation muss bei Versetzungen berücksichtigt werden
Ein Arbeitnehmer muss eine Versetzung nicht in jedem Fall akzeptieren. Er hat ein Recht darauf, dass seine privaten Lebensumstände berücksichtigt werden.
Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Az: 7 Ga 238/06) hervor, teilt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in München mit. Väter und Mütter von schulpflichtigen Kindern müssten zum Beispiel eine kurzfristige Versetzung über Hunderte von Kilometern nicht dulden. Das gelte selbst dann, wenn der Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, nach der der Beschäftigte beliebig versetzt werden kann.
Im verhandelten Fall hatte ein Familienvater geklagt, der innerhalb nur einer Woche von Frankfurt nach Jülich im Rheinland versetzt werden sollte. Der Mann hat drei kleine Kinder, seine Frau arbeitet im Rhein-Main-Gebiet. Die Richter erklärten seine Versetzung für unzulässig. Die Versetzung sei nicht mehr vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt und überschreite die Grenze des so genannten billigen Ermessens, da sie die familiäre Situation des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtige.
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