Arbeitsrecht Ratgeber
Anspruch auf Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld
Hat jeder Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld?
Leider nein. Ein Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag geregelt ist. Ist dies nicht der Fall kann ein Anspruch aufgrund einer „betrieblichen Übung“ bestehen. Hat der Arbeitgeber mindestens dreimal in Folge an die gesamte Belegschaft vorbehaltlos Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld gezahlt, können die Arbeitnehmer auch im folgenden Jahr die Zahlung beanspruchen.
Auf die Zahlung von Weihnachtsgeld gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Entsprechende Regelungen sind vielmehr häufig im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten, berichtet die Fachzeitschrift «der betriebsrat».
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei einer Zusage von Weihnachtsgeld an den so genannten Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Dieser besagt, dass eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen verboten ist, sofern sie sich in vergleichbaren Positionen im Unternehmen befinden.
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