Arbeitsrecht Ratgeber
Sperrzeit vom Arbeitsamt
Bekomme ich eine Sperrzeit vom Arbeitsamt, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?
In der Regel ja. Eine Sperrzeit wird immer dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat. Darunter fällt nicht nur die Eigenkündigung, sondern auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Etwas anderes kann geltend, wenn der Arbeitnehmer für sein Verhalten einen wichtigen Grund hatte, der auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt hätte. Darunter kann z.B. massives Mobbing oder sexuelle Belästigung fallen. Klären Sie dies aber vorher mit dem zuständigen Berater der Agentur für Arbeit und lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen.
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