Arbeitsrecht Ratgeber
Mobbing
Was kann man tun, wenn man von seinen Kollegen gemobbt wird?
Versuchen Sie sich zunächst klar zu machen, warum sie gemobbt werden. Wo liegt das wirkliche Problem? Bitten Sie den Betreffenden um ein persönliches Gespräch.
Wenn Sie sich dies nicht zutrauen oder dies erfolglos war, wenden Sie sich an den Arbeitgeber oder ggf. den Betriebsrat. Hilfreich ist oft auch ein Gespräch zu dritt, bei dem der Arbeitgeber oder ein Dritter als Vermittler fungieren kann.
Formulieren Sie in dem Gespräch, wie Sie die Vorgänge erlebt haben ("Ich fühle mich durch die Aussage … angegriffen.", nicht: "Herr S. macht mich immer fertig.") Grundsätzlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Dazu gehört auch, den einzelnen Arbeitnehmer vor Mobbing zu schützen. In extremen Fällen kann dies eine Versetzung oder Kündigung des "Mobbers" rechtfertigen.
Schadensersatz bei Mobbing: Nur bei systematischer Schikane
Schadensersatz bei Mobbing gibt es nur, wenn der betroffene Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er systematisch angefeindet, schikaniert oder diskriminiert wird. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
Der bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 2 Sa 67/05) in Mainz. Die betroffene Frau hatte gegen ihren Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geklagt. Sie war der Meinung, dass ihre Vorgesetzte sie gemobbt hat. So habe diese ihr gegenüber ständig ungerechtfertigte Vorwürfe wegen häufigen Zuspätkommens und unsauberer Arbeit erhoben. Außerdem habe sie Arbeiten verrichten müssen, die nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehörten.
Das Gericht hielt zwar die Vorgesetzte für ungeeignet zur Führung von Menschen, da sich auch andere Mitarbeiter über sie beschwert hatten. Es sei aber kein systematisches Mobbing gewesen. Betroffene müssen stets nachweisen, dass gegen sie systematisch vorgegangen wird, dass die Anfeindungen aufeinander aufbauen und ineinander greifen.
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