Arbeitsrecht Ratgeber
Alkohol am Arbeitsplatz
Alkohol am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich verboten. Der Alkoholkonsum darf jedoch die Arbeitsleistung und den Arbeitsablauf nicht beeinträchtigen.
Eine Kündigung wegen Alkoholkonsums oder -abhängigkeit ist arbeitsrechtlich möglich. Denkbar ist eine verhaltensbedingte Kündigung, wenn es aufgrund von Alkoholkonsum zu Störungen im Arbeitsverhältnis kommt.
Ist der Arbeitnehmer alkoholabhängig, ist dies arbeitsrechtlich wie eine Krankheit zu behandeln. In diesem Fall kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu ein dreistufigen Prüfungsshema aufgestellt.
Die zunächst erforderliche negative Gesundheitsprognose ist bei Alkoholabhängigkeit in der Regel anzunehmen, da zugunsten des Arbeitgebers der Erfahrungssatz gilt, dass der Abhängige ohne fremde Hilfe in absehbarer Zeit nicht geheilt wird. Eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen liegt vor, wenn es durch die Alkoholsucht des Arbeitnehmers regelmäßig zu schlechten Leistungen und Fehlzeiten kommt und dadurch der Arbeitsablauf gestört wird. Bei der vorzunehmenden Interessenabwägung ist unter anderem zu berücksichtigen, ob die Alkoholsucht verschuldet ist. Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer nach einer zunächst erfolgreichen Therapie wieder zu trinken anfängt.
Der Arbeitgeber muss, jedenfalls bei langjährig beschäftigten Arbeitnehmern, vor einer Kündigung die Alkoholprobleme in einem Personalgespräch ansprechen und dem Arbeitnehmer zu Vermeidung einer Kündigung anbieten, sich einer Therapie zu unterziehen.
Bei Alkoholerkrankungen kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gefährdet sein.
Aktuelle Meldungen aus dem Arbeitsrecht
Beamtenstellung gestärkt: Keine Führungsämter auf Zeit
Karlsruhe (dpa) - Beamte müssen grundsätzlich auf Lebenszeit berufen werden - nur in Ausnahmefällen dürfen sie auf Zeit eingestellt werden. Das hat da
... [mehr...]Banker muss Anzug tragen: Reinigung nicht absetzbar
Saarbrücken (dpa) - Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar. Das entschied das Finanzgerich
... [mehr...]Dienst-Handy privat genutzt: Fristlose Kündigung
Lübeck/Berlin (dpa/tmn) - Nutzt ein Arbeitnehmer sein Dienst-Handy wiederholt im großen Umfang für private Telefonate, rechtfertigt das eine fristlose
... [mehr...]Arbeitgeber haftet für Mobbing durch Vorgesetzten
Erfurt/Berlin (dpa/tmn) - Wird ein Arbeitnehmer durch einen Vorgesetzten gemobbt, muss der Arbeitgeber unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. Das hat
... [mehr...]Krank im Urlaub: Tage nach Wunsch nachholen
Bonn (dpa/tmn) - Wird ein Arbeitnehmer im Urlaub krank, kann der Chef nicht von ihm verlangen, dass er die betreffenden Urlaubstage sofort nach der Ge
... [mehr...]Beliebte Suchwörter
Aktuelle Meldungen
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichts
[mehr...]